Berlin (DT/dpa) Eine Studie zur Wirksamkeit der Vorratsdatenspeicherung heizt den Koalitionsstreit um dieses Ermittlungsinstrument erneut an. Ein vom Bundesjustizministerium in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Vorratsdatenspeicherung die Aufklärungsquote von Straftaten nicht beeinflusst. „Wir glauben daher, dass das Gutachten unsere Position stärkt, wonach man Daten dann erheben soll, wenn es einen konkreten Verdacht gibt“, sagte Justizstaatssekretär Max Stadler (FDP). Eine anlasslose Speicherung lehnt das Ministerium nach wie vor ab.