Am 29. November 2012, einem Donnerstag, wird dem Vernehmen nach der Deutsche Bundestag in Erster Lesung über den von der Bundesregierung ausgearbeiteten „Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ debattieren. Bleibt es bei dem von den schwarz-gelben Koalitionären ausgeheckten Zeitplan, dann geht es anschließend Knall auf Fall: So soll die obligatorische Expertenanhörung schon am 10. oder aber 12. Dezember über die Bühne gehen. In Anschluss daran sollen die Bundestagsausschüsse bis zum 30. Januar Zeit bekommen, Änderungsvorschläge zu beraten und ihre Beschlussempfehlungen abzugeben. Bereits am 31.
Koalition drückt bei Suizidhilfe aufs Gas
Bis März will Schwarz-Gelb das Gesetz, das nur die gewerbsmäßige Suizidhilfe unter Strafe stellen will, unter Dach und Fach bringen. Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben hat weitergehende Pläne. Was jetzt Not täte, wäre eine parlamentarische Initiative von Gegnern des bestellten Sterbens. Eine Analyse. Von Stefan Rehder