Es geht um die Bundestagsdrucksache 19/8009. Im Februar hatte die Fraktion der AfD im Bundestag eine kleine Anfrage an die Bundesregierung zum Begriff der „verfassungsschutzrelevanten Islamfeindlichkeit“ gerichtet. Der Grund: Dieser vom bayerischen Verfassungsschutz geschaffene Begriff werde vom Bundesverfassungsschutz als Kriterium verwendet, um einen „Prüffall“ zu begründen.
Politik
Kleinlaut und ausweichend
Die Bundesregierung antwortet auf eine Kleine Anfrage der AfD zur Islamfeindlichkeit. Von Jürgen Liminski