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Keine Beschwerde gegen kirchliches Arbeitsrecht

Karlsruhe (DT/KNA) Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch eine Verfassungsbeschwerde der Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di zum eigenen kirchlichen Arbeitsrecht zurückgewiesen. Hintergrund ist das damit verbundene weitreichende Streikverbot in kirchlichen Einrichtungen. Die beiden großen Kirchen und ihre Wohlfahrtsverbände Caritas und Diakonie begrüßten die Entscheidung. Sie sind mit mehr als 1,2 Millionen Mitarbeitern der größte private Arbeitgeber in Deutschland. Ver.di bedauerte den Beschluss, sieht aber keine negativen Auswirkungen auf das gewerkschaftliche Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen.

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