Straßburg (DT/KNA) Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat abermals in einem Streit um Sterbehilfe gegen den Wunsch nach lebensbeendenden Maßnahmen entschieden. Die Straßburger Richter wiesen am Donnerstag die Klage eines Schweizers ab, der wegen einer psychischen Erkrankung seinem Leben ein Ende setzen wollte. Vor dem Menschenrechtsgerichtshof hatte er sich darüber beschwert, dass es ihm in der Schweiz verweigert wurde, sich das Präparat Pentobarbital zu besorgen, von dem er sich einen würdigen, sicheren und schmerzfreien Tod erwartete. Die Richter erklärten die Verschreibungspflicht für das Präparat für rechtens.