Die Geburt eines behinderten Kindes soll in Österreich nicht länger als Schadensfall beurteilt werden können. Darauf zielt eine geplante Änderung von Paragraf 1293 ABGB, die Justizministerin Claudia Bandion-Ortner am Donnerstag vorstellte. Ergänzt werden soll die Formulierung: „Aus dem Umstand der Geburt eines Kindes können weder das Kind noch die Eltern noch andere Personen Schadensersatzansprüche geltend machen.
Kein Mensch ist ein Schadensfall
Österreichs Justizministerin will nun Druck von Ärzten und Eltern nehmen. Von Stephan Baier