Karlsruhe (DT/dpa) In kleinen Kneipen in Baden-Württemberg und Berlin darf ab sofort wieder geraucht werden. Das Bundesverfassungsgericht erklärte am Mittwoch die Rauchverbote in beiden Bundesländern für verfassungswidrig. Zwar gelten die Gesetze vorerst weiter, die Länder müssen jedoch bis Ende 2009 Neuregelungen erlassen. Davon ausgenommen sind bis dahin Trinkkneipen mit weniger als 75 Quadratmetern und nur einem Raum. Ein absolutes Rauchverbot in Lokalen wäre zulässig, durch die gegenwärtigen Regeln werde aber die Kleingastronomie wirtschaftlich stark belastet. Dies verletze die Berufsfreiheit.