Karlsruhe (DT/KNA) Das Bundesverfassungsgericht hat die Eilanträge der Grünen-Bundestagsfraktion abgelehnt, mit denen der Bundestag zu einer Abstimmung über Gesetzesentwürfe zur sogenannten Ehe für alle gezwungen werden sollte. Die Anträge seien unbegründet, da keine willkürliche Verschleppung oder eine „Entleerung des Gesetzesinitiativrechts“ vorliege, teilte das Gericht am Dienstag in Karlsruhe mit.