Bundesjustizministerin Christine Lambrecht will noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz vorlegen. Dies kündigte die SPD-Politikerin zum Internationalen Tag der Kinderrechte am Mittwoch auf NDR Info an. 30 Jahre nachdem die UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet worden sei, sei nötig, die Ziele endlich auch in Deutschland umzusetzen.
Lambrecht verweist auf Koalitionsvertrag
Lambrecht betonte, dass Kinder besondere Rechte hätten, auf die besonders geachtet werden müsse. Daher sollten sie in den Mittelpunkt staatlichen Handelns rücken. Vorbehalte wies die 54-Jährige zurück. Die Union etwa vertritt den Standpunkt, dass Kinder bereits durch die allgemeinen Menschenrechte genügend Schutz erhielten. Lambrecht verwies in diesem Zusammenhang auf den Koalitionsvertrag, in dem ein Gesetzentwurf vereinbart ist: „Diesem Auftrag fühle ich mich verpflichtet. Deshalb wird es einen Vorschlag geben bis Ende des Jahres.“
Die Befürchtung aus den Reihen der FDP, Kinderrechte könnten die Elternrechte schwächen, wies Lambrecht ebenfalls zurück: „Es geht nicht darum, Elternrechte einzuschränken. Es geht darum, in der Werteordnung etwas zum Ausdruck zu bringen, was uns wichtig ist und staatliches Handeln an diesen besonderen Wert zu binden.“ Kinder bekämen eine besondere Stellung und müssten künftig entsprechend gehört werden, wenn es um ihre Belange gehe.
Drei Varianten zur Aufnahme ins Grundgesetz
Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat drei Variante erarbeitet, wie Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden könnten. In der ersten Variante heißt es: „Jedes Kind hat das Recht auf Achtung und Schutz seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, angemessen zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör.“
Die Varianten Zwei und Drei gehen noch weiter: Sie fordern, die Frage des Kindeswohls „wesentlich“ beziehungsweise „vorrangig“ zu berücksichtigen. Zudem müsse die Meinung eines Kindes entsprechend seines Alters und seiner Reife berücksichtigt werden. Aufgenommen werden sollen die Kinderrechte in Artikel 6 des Grundgesetzes, der das Eltern- und Familiengrundrecht regelt.
Familienbund der Katholiken äußert Kritik
Kritik an einer Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz äußerte auch der Familienbund der Katholiken. Die angestrebten Änderungen seien „überflüssig und sogar problematisch“, so der Präsident des Familienbundes, Ulrich Hoffmann. Kinder könnten dabei wenig gewinnen, aber viel verlieren. Hoffmann würde lieber die Stellung von Kindern und Eltern in der Gesellschaft stärken. Das sei aber nur „über eine engagierte Familienpolitik und eine verbesserte Einzelgesetzgebung, zum Beispiel in der Kinder- und Jugendhilfe“ möglich.
DT/mlu/KNA
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