Auch dank des aufmerksamen Einsatzes von Lebensrechtlern konnte Anfang des Jahres ein „Gesetzestrojaner“ (Axel W. Bauer) verhindert werden. Der von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) im Auftrag des Koalitionsausschusses erarbeitete Regierungsentwurf sah vor, lediglich die „gewerbsmäßige“ Suizidbeihilfe unter Strafe zu stellen. Zwar gibt es derzeit nun gar kein Gesetz, doch galt zu befürchten, dass mit dem vorgelegten Gesetzentwurf manche Formen der Euthanasie durch die Hintertür legalisiert worden wären.
Jeder Suizid ist immer auch das Fehlen eines Anderen
Tagung der „Juristen-Vereinigung Lebensrecht“ und der „Christdemokraten für das Leben“ nimmt den Schutz am Ende des Lebens in den Blick. Von Matthias Lochner