Herr Professor Isensee, wegen der von der Bundesregierung und den Landesregierungen vorgegebenen Richtlinien zum Schutz vor dem Corona-Virus, können zur Zeit keine religiösen Versammlungen stattfinden. Dies gilt für Heilige Messen, evangelische Gottesdienste, aber etwa auch für das Freitagsgebet der Muslime. Stellen diese Versammlungsverbote eine Einschränkung des Grundrechtes der Religionsfreiheit dar?
Würzburg
„Im Notstand regieren die Umstände“
Die Regelungen zur Bekämpfung des Corona-Virus schränken die Religionsfreiheit und andere Grundrechte ein. Ein Interview mit Staatsrechts-Professor Josef Isensee