Der Schlussstrich der römischen Bischofskongregation unter den „Fall Limburg“ fällt wenig überraschend aus: Für eine exemplarische Bestrafung des vormaligen Limburger Oberhirten Franz-Peter Tebartz-van Elst besteht kein Grund. Die Bischofskongregation halte eine „Prüfung von Schadenersatzleistungen“ und die Eröffnung eines kirchenrechtlichen Prozesses für „nicht angebracht“, heißt es in der aktuellen Mitteilung des Bistums. Damit nimmt die Kongregation allen den Wind aus den Segeln, die den „Fall Limburg“ lautstark und öffentlich zu einem „Fall Tebartz-van Elst“ umschreiben wollten. Dass der vormalige Limburger Oberhirte Fehler gemacht hat, steht außer Frage.
Im Blickpunkt: Rom zieht einen Schlussstrich
Von Regina Einig