Am Donnerstag hat der Bundestag in Erster Lesung über eine Novelle der gesetzlichen Regelung von Spätabtreibungen beraten. Das ist – und soll daher auch hervorgehoben werden – gut. Union und SPD haben hier zu Beginn der Legislaturperiode einen Handlungsbedarf ausgemacht und eine Überprüfung der geltenden Bestimmungen im Koalitionsvertrag festgeschrieben. So weit, so vernünftig. Bei den nachfolgenden Beratungen konnten sich die Koalitionäre auf kein gemeinsames Vorgehen einigen. Das lässt sich bedauern. Ein Beinbruch ist es nicht. Es ist legitim, sowohl bei der Einschätzung eines Problems als auch hinsichtlich des einzuschlagenden Lösungswegs zu unterschiedlichen Einschätzungen zu gelangen.