Für das Selbstverständnis vieler Laien im Bistum Aachen ist Synodalität lange das Zauberwort schlechthin gewesen. Die Pfarrgemeinderatssatzungen der Diözese sehen immerhin vor, dass der Pfarrgemeinderat Anteil hat an der Gemeindeleitung. Die Regelung als solche ist eine respektable Herausforderung, gerade für einen Bischof, der sich als Kirchenrechtler einen Namen gemacht hat. In diesen Tagen scheiden sich die Geister allerdings an der Frage, wie schwer das Votum Aachener Pfarrgemeinderäte bei der Bistumsleitung wiegt. Die Liste der vom Bischof im März angekündigten Fusionen ist schließlich nicht nach Absprache mit den betroffenen Pfarreien ausgearbeitet worden. Bis zum 15.