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Im Blickpunkt: Fortsetzung folgt: Der Fall Zapp

Gut katholisch ist in Deutschland, wer Kirchensteuer zahlt. Wer austritt, wird exkommuniziert – und zwar auch dann, wenn zwischen seine Überzeugung und das katholische Lehramt kein Blatt Papier passt. Das Gegenteil zu beweisen ist nicht die Aufgabe weltlicher Gerichte. Nicht mehr und nicht weniger hat der emeritierte Freiburger Theologe Hartmut Zapp in dieser Woche erfahren, als der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg seinen Kirchenaustritt für ungültig erklärte. Kriterien für den Abfall vom Glauben zu definieren ist nicht Aufgabe des Staates.

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