Es war nicht zu erwarten, dass die deutschen Bischöfe den Wunsch Johannes Pauls II. nach einer Revision der Königsteiner Erklärung posthum erfüllen. Die Folgen des 30. August 1968 – und analog in Österreich der Mariatroster Erklärung – sind nur mühsam unter den Dekadenzerscheinungen der Gegenwart auszumachen. Das erleichtert es, schweigend wegzusehen – oder sich mit dem Gedanken zu beruhigen, dass viele Katholiken in der Ehevorbereitung sowieso keine bischöflichen Dokumente lesen und sich der Schaden defizitärer Texte von gestern daher in Grenzen halten dürfte. Die Kirche führt keine Statistik über getrübte Gewissen oder die Konsequenzen des verdunkelten Zeugnisses christlicher Ehen.