Als Thema Nummer eins des bundesweiten Dialogprozesses hat sich nicht die Weitergabe des Glaubens, sondern der Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen herauskristallisiert. Erzbischof Zollitsch sieht „Spielräume“ im Arbeitsrecht. Mehr als ein deutscher Bischof hat im Rahmen der Gespräche unmissverständlich zu verstehen gegeben, dass Modifikationen im Arbeitsrecht in diesem Zusammenhang nur ein Etappenziel sind. Letztlich geht es um die Zulassung wiederverheirateter Geschiedener zur Kommunion. Mit der Floskel, nach „neuen Lösungen“ für wiederverheiratete Geschiedene zu suchen, vermeidet man die Mühen der Ebene: gründliche Katechesen über die Sakramente der Eucharistie und der Ehe.
Im Blickpunkt: Die Crux des Dialogprozesses
Von Regina Einig