Der Vorwurf der Diskriminierung ist kein Joker. Mit seinem jüngsten Urteil stärkt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Position der katholischen Bistümer gegenüber unloyalen kirchlichen Mitarbeitern (Seite 4). Zugleich haben die Richter – wenn auch nur mit knapper Mehrheit – das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen unterstrichen. Der Fall des spanischen Religionslehrers veranschaulicht pars pro toto die Aggressivität, mit der laizistische Gruppierungen gegen die Kirche vorgehen: Das öffentliche Engagement des vormaligen Pfarrers gegen den priesterlichen Zölibat war nach Auffassung seines kirchlichen Arbeitgebers unvereinbar mit dem Auftrag, Religion an einer staatlichen Schule zu unterrichten.
Im Blickpunkt: Das Konkordat als Brandmauer
Von Regina Einig