Frau Pantel, wie ist es um die Elternrechte in Deutschland bestellt? Elternrechte müssen gewahrt bleiben, genau wie das Kindeswohl. In Artikel 6 des Grundgesetzes ist festgeschrieben, dass Eltern das Recht und die Pflicht haben, ihre Kinder zu erziehen. Ist jedoch das Wohl des Kindes gefährdet, ist der Staat verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen. In der Praxis kann das so weit gehen, dass die elterliche Sorge zeitweise oder dauerhaft entzogen wird. Das Jugendamt muss aktiv werden, wenn Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung bestehen. Bestätigt sich der Verdacht, muss ein Familiengericht geeignete Maßnahmen beschließen. Wie lässt sich ein effektiver Ausgleich zwischen Kinderschutz und Elternrechten herstellen? Kinderrechte dürfen ...
Politik
Helfer, nicht Kontrolleure: Zur Person
Die Jugendämter sollen Eltern unterstützen, meint CDU-MdB Sylvia Pantel. Von Heinrich Wullhorst