Ein Kopftuchverbot für die Gruppe der minderjährigen Mädchen unter 14 Jahren wäre nach Auffassung des Würzburger Rechtswissenschaftlers Kyrill-Alexander Schwarz verfassungsrechtlich zulässig. Das geht aus einem Gutachten hervor, das die Bundesarbeitsgemeinschaft der Immigrantenverbände in Deutschland (BAGIV) diesbezüglich vorgestellt hat. Schwarz zufolge wäre ein solches Verbot sowohl als Eingriff in das elterliche Erziehungsrecht als auch in die Religionsfreiheit verfassungsgemäß.
Pflicht des Staates, das Kindeswohl zu schützen
Der Jurist berief sich in seiner Darstellung auf die Pflicht des Staates, das Kindeswohl zu schützen. Laut Gutachten könnte der Bund eine entsprechende Regelung treffen, insofern es um die elterliche Sorgepflicht gehe. Der Staat habe, so Schwarz, eine Schutzverantwortung für Grundrechtsträger auch dann, wenn diese minderjährig sind.
Der Präsident der Bundesarbeitsgemeinschaft der Immigrantenverbände in Deutschland, Ali Ertan Toprak, bezeichnete als Auftraggeber des Gutachtens das Kopftuch für Kinder als ein „Symbol der Unterdrückung“ von Mädchen und Frauen. Es widerspreche der Gleichberechtigung. Toprak betonte, dass der Koran das Kopftuch für Kinder und Mädchen an keiner Stelle verlange.
DT/pwi
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