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„Gut gemeint“ ist noch nicht „richtig“

Warum nur ein umfassendes Verbot der Suizidhilfe dem „sozialverträglichen“ Ableben einen Riegel vorschieben kann – Ein Debattenbeitrag. Von Christiane Lambrecht
Foto: dpa | Am 3. Juli wird der Deutsche Bundestag in Erster Lesung die Gesetzentwürfe zur Neuregelung der Suizidhilfe in Deutschland beraten. Die endgültige Entscheidung wird voraussichtlich erst am 6. November gefällt.

Wenn der Deutsche Bundestag am 6. November 2015 über die Neuregelung der Suizidbeihilfe, auch Sterbehilfe genannt, abstimmen wird, werden sich die Parlamentarier wohl nicht zwischen allen momentan vorliegenden Gesetzentwürfen entscheiden können. Denn der Gesetzentwurf mit dem unbestritten besten und umfänglichsten Schutz für ein würdevolles Leben und Sterben könnte schon die nächsten Tage scheitern: Von den nötigen 32 Bundestagsabgeordneten, die einen Gesetzentwurf unterzeichnen müssen, damit dieser in das Gesetzgebungsverfahren einziehen kann, fehlen aktuell 20 Unterschriften.

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