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Grundrechtsbeschwerde von Kindesmörder abgewiesen

Straßburg (DT/dpa) Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Grundrechtsbeschwerde des Entführers und Mörders Magnus Gäfgen gegen Deutschland abgewiesen. Deutschland habe weder gegen das Folterverbot noch gegen das Recht auf ein faires Verfahren verstoßen, hieß es in dem Urteil am Montag. Der heute 33-jährige Gäfgen hatte im September 2002 den elfjährigen Jakob von Metzler, das jüngste Kind einer Bankiersfamilie aus Frankfurt, entführt und grausam erstickt. Er hatte die Polizei erst nach Androhung von Folter zu dem Versteck des Kindes geführt, das zu dem Zeitpunkt bereits tot war.

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