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Großbritannien darf Abu Qatada nicht abschieben

London (DT/dpa) Die britische Regierung hat im Verfahren zur Abschiebung des Hasspredigers Abu Qatada erneut eine Niederlage einstecken müssen. Ein Londoner Gericht lehnte gestern den Einspruch gegen ein Abschiebeverbot ab. Im November war entschieden worden, dass Abu Qatada nicht nach Jordanien abgeschoben werden darf, weil dort unter Folter erwirkte Aussagen gegen ihn verwendet werden könnten. „Das ist nicht das Ende“, hieß es von Seiten des Innenministeriums. „Die Regierung ist weiterhin entschlossen, Abu Qatada abzuschieben.“ In dem erneuten Verfahren hatte das Ministerium erklärt, Abu Qatada sei „sehr gefährlich“ und der Abschiebung bislang nur durch „Fehler im Rechtssystem“ entkommen.

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