Berlin (DT/KNA) CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe hat eine Abschaffung des Ehegattensplittings als verfassungswidrig zurückgewiesen. Die CDU stehe „eindeutig zur besonderen Förderung der Ehe“ und werde das Ehegattensplitting nicht antasten, sagte Gröhe der Tagezeitung „Die Welt“ (Freitag). Das Grundgesetz bekenne sich ausdrücklich zur Förderung von Ehe und Familie. Gröhe wandte sich auch gegen die These, dass das Ehegattensplitting unverheiratete Paare mit Kind steuerlich schlechter stelle als verheiratete Paare ohne Kind. Schließlich bringe das Splitting vor allem Vorteile, wenn ein Partner auf Erwerbsarbeit verzichte.