Ein Journalist lernt mit als erstes, dass er in einem Text keine Abkürzungen stehen haben darf, die nicht zuvor im vollen Wortlaut erklärt worden sind. Zum Beispiel darf er nicht in der ersten Zeile vom BVerfg schreiben, und sich erst in der letzten Zeile bequemen zu erklären, dass das Bundesverfassungsgericht ein Urteil erlassen hat. Allerdings kann er in der ersten Zeile vom Bundesverfassungsgericht (BVerfg) sprechen, um dann in der letzten Zeile auszuführen, dass das BVerfg ein Urteil mit dem Aktenzeichen 9001-4008 gefällt hat. Sollte er den Text wider Erwarten bei der Zeitungsproduktion noch längen müssen, und dabei dieses Urteil nochmals erwähnen wollen, dann kann er zuerst auch vom Aktenzeichen (AZ) 9001-4008 schreiben, um dann ...