Berlin (DT/dpa) Angesichts juristischer Bedenken und erregter Debatten hat der Bundesrat seine Gesetzesinitiative zur Bestrafung der gewerbsmäßigen Sterbehilfe vertagt. Gestern verabschiedete die Länderkammer am Freitag stattdessen einen Entschließungsantrag. Darin heißt es, noch in diesem Jahr „sollte“ ein entsprechender Straftatbestand geschaffen werden. Der Gesetzentwurf aus Hessen, Thüringen und dem Saarland, gegen den es juristische Bedenken gab, wurde vorerst zurückgestellt.
Gewerbsmäßige Sterbehilfe vorerst straffrei
Bundesrat vertagt Verbots-Gesetzesinitiative – Aber in diesem Jahr soll ein entsprechender Straftatbestand geschaffen werden