Der Bundestag hat am 30. Juni 2017 mit 393 gegen 226 Stimmen ein Gesetz zum „Recht auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ beschlossen. Über 70 Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion haben zugestimmt. Ohne Änderung des Artikels 6 des Grundgesetzes soll die „Ehe für alle“ mittels einer Ergänzung des § 1353 BGB ermöglicht werden. Die Ergänzung lautet „Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen“. Gleichgeschlechtliche Verbindungen sollen damit auch das Adoptionsrecht erhalten. Der Entwurf zu diesem Gesetz war schon 2015 auf Antrag der rot-grünen Landesregierung von Rheinland-Pfalz im Bundesrat verabschiedet worden. Die danach fällige ...
Generationenblind
Zur Legalisierung der „Ehe für alle“ durch den Deutschen Bundestag. Von Professor Manfred Spieker