Berlin (DT/KNA) Künftig sollen Geistliche aus dem Ausland, die in Deutschland tätig sein wollen, einen Nachweis über Deutschkenntnisse mitbringen müssen. Die Bundesregierung plane eine entsprechende Gesetzesänderung, erklärte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums am Montag in Berlin. Dazu sei eine Änderung des Aufenthaltsgesetzes notwendig. Das Gesetz betreffe nicht nur Imame, sondern auch Geistliche anderer Religionsgemeinschaften, stellte die Sprecherin klar. Für Geistliche innerhalb der Europäischen Union bleibe es bei den bisherigen Regelungen.