„Was haben zum Beispiel Rentnerinnen und Rentner vom Ausbau der Kinderbetreuung? Ganz einfach: […] Der Wohlstand von Rentnerinnen und Rentnern hängt entscheidend von … der Möglichkeit … [der] Eltern, erwerbstätig zu sein, ab. Das steht und fällt wiederum mit dem Angebot an frühkindlichen Bildungs- und Betreuungsangeboten.“ Das erklärte die Sozialdemokratin Caren Marks MdB in der ersten Lesung des Kinderförderungsgesetzes am 29. Mai 2008 im Deutschen Bundestag. Das Kinderförderungsgesetz enthält den sogenannten Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz für Kinder unter Drei. Der Redebeitrag der Abgeordneten Marks zeigt, dass Krippenplätze in Deutschland nicht nur zum Wohl der Kinder errichtet wurden.
Gastkommentar: Zweifel an der Krippen-Qualität
Von Professor Johannes Schroeter