Mit dem neuen Bayerischen Richter- und Staatsanwaltsgesetz, das zum 1. April 2018 in Kraft treten wird, stellen wir die erfolgreiche und gute Arbeit unserer Richter und Staatsanwälte auf eine neue, moderne Grundlage. Darauf bin ich sehr stolz! Eine wesentliche Errungenschaft ist dabei auch das klare gesetzliche „Nein“ zum Kopftuch und zu anderen religiösen Kleidungsstücken auf der Richterbank.
Gastkommentar: Unabhängige Gerichte
Von Winfried Bausback