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Gastkommentar: Schützenswert, nicht beliebig

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Ausweitung des Ehegattensplittings auf eingetragene Lebenspartnerschaften Homosexueller ist bereits seit längerer Zeit erwartet worden. Aufgrund der bisherigen Rechtsprechung des Gerichts war mit diesem Ausgang des Verfahrens zu rechnen. Man kann den Regierungsparteien nicht zum Vorwurf machen, dass sie auf diese Situation vorbereitet waren und die unumgänglichen rechtlichen Regelungen jetzt schnell verabschiedet haben. In der Sache steht die katholische Kirche der völligen Gleichbehandlung von Ehe und eingetragenen Lebenspartnerschaften nach wie vor sehr kritisch gegenüber.

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