Seit der staatlichen Einrichtung der ein-getragenen Lebenspartnerschaft für ho-mosexuelle Paare hat das Bundesverfassungsgericht eine konkrete Bevorzugung der Ehe nach der anderen gegenüber diesen Lebenspartnerschaften abzubauen angeordnet. 13 Bundestagsabgeordnete der CDU wollten nun endlich einmal schneller sein als das Gericht und schlugen deshalb eine Ausweitung des Ehegat-tensplittings auch für gleichgeschlechtli-che Lebenspartnerschaften vor. Wie die Anordnungen des Gerichts, so fördern auch ihre Vorschläge, dass in der Sprache und im Bewusstsein vieler Menschen kein Unterschied mehr wahrgenommen wird zwischen Ehe und gleichgeschlechtlicher Partnerschaft.
Gastkommentar: Schneller als das Gesetz
Von Weihbischof Heiner Koch