Ein Vertrag schafft Klarheit. Beide Seiten nehmen sich in die Pflicht. Ich begrüße die neuen Verträge mit den Muslimen und den Aleviten. Sie sollen fest zum religiösen Leben in Hamburg gehören. Ohne jeden Zweifel stehen sie in unserer Rechtsordnung: mit religiöser Freiheit – auch in ihrer eigenen Religion –, mit der fraglosen Gleichberechtigung der Ge-schlechter, mit der Ächtung jeder Form von Diskriminierung. Ausgewählte Feste der Religionen werden wie kirchliche Feiertage behandelt. Besonders wichtig ist das Recht auf Religionsunterricht nach Artikel 7,3. Das öffentliche Reizthema, die Kopftuchfrage bei Beamtinnen, wird nicht näher ausgeführt.