Ein Student, deutscher Staatsbürger afghanischer Herkunft, erstach in Wiesbaden seine von ihm schwangere Freundin, weil sie das Kind nicht abtreiben wollte. Das Wiesbadener Landgericht verurteilte ihn zu 15 Jahren Gefängnis und führte in seinem Urteil die „kulturelle und religiöse Herkunft“ des 24-Jährigen als mildernden Umstand an. Nach Auffassung mancher Juristen befinden sich „Ehren“-Mörder angeblich in einer besonderen Zwangslage, weil sie ihre Wurzeln in einer archaischen Religion haben. Diese Sichtweise zeugt von einer herablassenden Überheblichkeit und verkennt die tatsächlichen Umstände.
Gastkommentar: Kulturbonus ist eine Schande
Von Martin Lessenthin