In den Gremien der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) wird neu über die Stellung zur Präimplantationsdiagnostik (PID) beraten. Mit guten Gründen hatte sich die EKD früher – im weitestgehenden Gleichklang mit der katholischen Kirche und den Behindertenverbänden – gegen eine Zulassung ausgesprochen. Da der Bundesgerichtshof durch sein Urteil die Sicherheit genommen hat, die PID sei in Deutschland durch das Embryonenschutzgesetz verboten, muss der Deutsche Bundestag erneut debattieren. Dabei muss das Ziel sein, dass die selbstverständlich 1990 noch nicht explizit verbotene PID – weil sie ja noch gar nicht bekannt war – in den Verbotsrahmen des Gesetzes zu stellen. Aber das darf doch nicht dazu führen, dass gewiss richtige ...
Gastkommentar: Ja zu PID ist Verfassungsbruch
Von Hartmut Steeb