In einem am 2. März mitgeteilten Urteil hat der 3. Revisionssenat des Bundesverwaltungsgerichts die private Einfuhr von Natrium-Pentobarbital für Sterbewillige erlaubt. Die Pressemeldung des Gerichts vermied es, dieses Mittel, das bei Menschen fast nur noch für Hinrichtungen verwendet wird und deshalb seit 2011 aus der Europäischen Union nicht exportiert werden darf, namentlich zu erwähnen. Aus der Vorgeschichte des Falls, der sich seit mehr als zwölf Jahren durch alle Instanzen einschließlich des Bundesverfassungsgerichts und bis hin zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg windet, kann jedoch kein Zweifel bestehen, dass es genau darum geht.