Das Bundesgesundheitsministerium hat dem Bundesrat zur Umsetzung des Bundestagsbeschlusses zur Präimplantationsdiagnostik (PID) einen Verordnungsentwurf vorgelegt, der Geist und Inhalt des Gesetzes widerspricht. Es handelt sich um eine schleichende Umdeutung und Ausweitung des Gesetzes, der entschieden widersprochen werden muss. Deshalb habe ich in einem Schreiben an die Ministerpräsidenten der Länder auf diesen Sachverhalt aufmerksam gemacht und notwendige Veränderungen beschrieben und auf weiter ungeklärte Widersprüche zu Regelungen des Embryonenschutzgesetzes hingewiesen.
Gastkommentar: Dammbruch per Verordnung
Von Alois Glück