MENÜ
Klarer Kurs, Katholischer Journalismus
Archiv Inhalt

Gastkommentar: Abtreibung wird kommerzialisiert

Von Rainer Beckmann

Morgen steht in Gießen eine Ärztin vor Gericht, weil sie auf ihrer Homepage die Dienstleistung „Schwangerschaftsabbruch“ anbietet. Sie verdient mit Abtreibungen Geld. Nach Paragraph 219a StGB kann unter anderem bestraft werden, „wer öffentlich … seines Vermögensvorteils wegen … eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs … anbietet“. Kein Wunder, dass die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hat. Es ist jedoch erstaunlich, dass es diese Strafbestimmung noch gibt. Die meisten Menschen haben sich längst daran gewöhnt, dass Abtreibungen zum ärztlichen Leistungsangebot gehören.

Hinweis: Dieser Archiv-Artikel ist nur für unsere Digital-Abonnenten verfügbar.
Digital-Abo
14,40 € / mtl.
  • monatlich kündbar
  • Unbegrenzter Zugriff auf die-tagespost.de.
  • Unbegrenzter Zugriff auf alle ePaper-Ausgaben.
  • Für Print-Abonnenten nur 3,00€ / mtl.
Unsere Empfehlung
3 Wochen Kostenlos
0,00
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Lieferung endet automatisch
  • Ohne Risiko
Abonnement Print
17,20 € / mtl.
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Digitales Upgrade möglich
  • Flexible Zahlweisen möglich