Abgeordnete aller Bundestagsparteien haben drei Gesetzentwürfe zur Präimplantationsdiagnostik (PID) vorgelegt, über die bald abgestimmt wird. Einer verbietet die Anwendung der PID ganz (Singhammer), die beiden anderen erlauben Ausnahmen in unterschiedlichem Ausmaß (Röspel, noch weitergehend Flach/Hintze). In der Diskussion über die PID wird fast immer die grundsätzliche Frage „Wann beginnt menschliches Leben?“ ausgelassen oder verdrängt. Die Position des katholischen Lehramts ist dabei eindeutig und klar. Sie besagt, dass bereits die befruchtete menschliche Eizelle auf eine volle menschliche Person angelegt ist und infolgedessen die gleiche unbedingte Achtung und den gleichen Schutz verdient wie eine erwachsene Person.