Das Lebenspartnerschaftsgesetz aus dem Jahre 2001 hat sich als Lebensform nicht durchgesetzt. Heute stehen rund 17,5 Millionen Ehen knapp 23 000 gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften gegenüber. Noch geringer ist die statistische Bedeutung dieser Lebensform in Bezug auf Kinder. Nur 9,2 Prozent der Kinder leben in einer nicht-ehelichen Gemeinschaft, wovon nur ein kleiner Bruchteil gleichgeschlechtliche Paare sind. Es war aber der politische Wille der rot-grünen Bundesregierung, mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz ein neues Institut neben die Ehe zu stellen. Eine gesellschaftliche Notwendigkeit bestand nicht. Ziel war es, die Privilegierung der Ehe gemäß Art. 6 Grundgesetz zu nivellieren.
Gastkommentar: Änderungen durch Hintertür
Von Norbert Geis (CSU)