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GCHQ verstieß gegen Menschenrechtscharta

London (DT/dpa) Der britische Geheimdienst GCHQ hat mit der massenhaften Sammlung privater Daten gegen die europäische Menschenrechtsgesetzgebung verstoßen. Bis Dezember 2014 habe die Praxis des GCHQ nicht im Einklang mit den Artikeln 8 und 10 der Europäischen Menschenrechtscharta gestanden. Das geht aus einer Entscheidung des Geheimdiensttribunals Investigatory Powers Tribunal (IPT) hervor, die am Freitag veröffentlicht wurde.

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