London (DT/dpa) Der britische Geheimdienst GCHQ hat mit der massenhaften Sammlung privater Daten gegen die europäische Menschenrechtsgesetzgebung verstoßen. Bis Dezember 2014 habe die Praxis des GCHQ nicht im Einklang mit den Artikeln 8 und 10 der Europäischen Menschenrechtscharta gestanden. Das geht aus einer Entscheidung des Geheimdiensttribunals Investigatory Powers Tribunal (IPT) hervor, die am Freitag veröffentlicht wurde.