Vor 24 Jahren schrieb der Staatsrechtler Josef Isensee, die Abtreibung als Leistung der Sozialversicherung bedeute: „Der Staat tötet“. Daran hat sich inzwischen nichts geändert. Das flächendeckende Angebot von Einrichtungen zur Vornahme von Abtreibungen ist eine „Staatsaufgabe“ und der tötende Eingriff eine Kassenleistung, die teils von den Beitragszahlern und teils aus der Staatskasse finanziert wird. Nach dem Abtreibungsurteil des Bundesverfassungsgerichts von 1993 jedoch darf unser Rechtsstaat sich an der Tötung ungeborener Kinder nicht beteiligen, von deren Rechtmäßigkeit er nicht überzeugt sein kann wie bei der nach dem „Beratungskonzept“ erfolgenden.