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Frankreich: Debatte über künstliche Befruchtung für alle

Ab morgen debattieren die französischen Abgeordneten über das Vorhaben der Regierung, allen Frauen unter 43 den Zugang zu künstlicher Befruchtung zu ermöglichen. Doch es gibt auch Kritik an den Plänen.
Debatte über künstliche Befruchtung in Frankreich
Foto: Klaus-Dietmar Gabbert (dpa-Zentralbild) | Verabschiedet die französische Nationalversammlung das Gesetz, hätten alle Frauen unter 43 Jahren Anspruch auf bis zu sechs Befruchtungsversuche.

Im Rahmen eines neuen Bioethik-Gesetzes debattiert das französische Parlament ab morgen darüber, den Zugang zu künstlicher Befruchtung auf alle Frauen auszuweiten. Das Gesetz, das von der Regierung des französischen Präsidenten Emmanuel Macron bereits im Juli auf den Weg gebracht worden war, sieht vor, auch alleinstehenden Frauen sowie homosexuellen Paaren künstliche Befruchtungsmethoden als kassenärztliche Leistung zur Verfügung zu stellen. Bisher war diese nur für heterosexuelle Paare zugänglich, unter Vorbehalt medizinisch nachgewiesener Unfruchtbarkeit.

Anspruch auf bis zu sechs Befruchtungsversuche

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Verabschiedet die französische Nationalversammlung das Gesetz, hätten alle Frauen unter 43 Jahren Anspruch auf bis zu sechs Befruchtungsversuche. Ob die Pläne der Regierung tatsächlich in ihrer ursprünglichen Form das Parlament passieren, ist jedoch fraglich. Die Abgeordneten müssen sich mit mehr als 2 000 Änderungsanträgen zum neuen Bioethik-Gesetz befassen.

Die Regierung von Präsident Macron rechtfertigt die neuen Maßnahmen mit einer zunehmenden Pluralität der Familienmodelle. Jean-Louis Touraine, Abgeordneter der Regierungspartei „La République en Marche“ (LRM), sprach in einem Bericht vor dem Parlament von einem Recht darauf, alleinstehenden´Mutter zu werden. Die Gesetzgebung müsse sich an die neuen Entwicklungen des familiären Zusammenlebens anpassen, so Touraine.

Kindliche Beziehung zum familiären Umfeld tiefgreifend verändert

Auch das nationale ethische Beratungskomitee (CCNE) unterstützt die Pläne der Regierung. Es sei im Sinne von Freiheit und Gleichheit, dass nicht nur heterosexuelle Paare auf künstliche Befruchtungsmethoden zurückgreifen könnten. Zwar gibt das Komitee zu bedenken, dass eine solche Reform der Rechtslage „die Beziehungen des Kindes zu seinem familiären Umfeld tiefgreifend verändert“. Gleichzeitig seien die geplanten Änderungen im Einklang mit dem Recht der Frau auf Selbstbestimmung.

Dass das Gesetz allerdings kein Selbstläufer wird, zeigten vergangene Woche die Anhörungen mehrerer Psychiater vor einer Kommission des Parlaments: Dort wurde davor gewarnt, dass einige alleinstehende Frauen labil seien und Schuldgefühle entwickelt hätten, da sie ihr Kind ohne Vater großzögen. Die Abwesenheit einer dritten Person, die als Vermittler fungieren könne, führe in manchen Fällen zu Mutter-Kind-Beziehungen, die „hochgradig pathologisch“ seien.

Macron will Wahlversprechen einlösen

Indem Präsident Macron das Gesetz auf den Weg brachte, löste er eines seiner Wahlversprechen ein.  Dass dieses bei Wählern rechts der Mitte kaum auf Zustimmung stößt, scheint der Präsident in Kauf zu nehmen. Bereits Macrons Vorgänger Francois Hollande hatte ähnliche Reformen versprochen, setzte diese jedoch aufgrund erheblicher Proteste der „Manif pour tous“-Bewegung nicht um.

DT/mlu

Die Hintergründe zu diesem Thema finden Sie in der Wochenausgabe der Tagespost.

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