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Experten raten zu Vorsorgevollmacht

Berlin (DT/dpa/kna) Anlässlich des heute in Kraft tretenden Patientenverfügungsgesetzes haben mehrere Organisationen die Bürger aufgerufen, zusätzlich zur Patientenverfügung eine Vorsorgevollmacht abzufassen und darin einen Bevollmächtigten zu benennen. Der Geschäftsführende Vorstand der Deutschen Hospiz-Stiftung Eugen Brysch betonte: „Jede Patientenverfügung ist nach künftiger Rechtslage nichts anderes als ein Himmelfahrtskommando, wenn nicht gleichzeitig ein Bevollmächtigter benannt wird.“ Ursache sei ein folgenschwerer Webfehler im Gesetz. So schreibe das Gesetz vor, dass der in einer Patientenverfügung niedergelegte Wille von einem Bevollmächtigten oder Betreuer ermittelt werden muss.

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