Karlsruhe/Freiburg (DT/dpa) Das Bundesverfassungsgericht hat die Drei-Prozent-Hürde bei Europawahlen für verfassungswidrig erklärt. Damit gibt es bei der Europawahl im kommenden Mai keine Sperrklausel, die den Einzug kleiner Parteien ins Parlament verhindert. Die Drei-Prozent-Regelung verstoße gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der Parteien, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle bei der Urteilsverkündung am Mittwoch in Karlsruhe. Drei der acht Richter stimmten gegen die Entscheidung.
Europawahl nach neuen Regeln
Karlsruhe erklärt Drei-Prozent-Hürde für verfassungswidrig – Kritik von den großen, Freude bei den kleinen Parteien