Karlsruhe (DT/dpa) Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob die Drei-Prozent-Hürde bei den Wahlen zum EU-Parlament gegen die Verfassung verstößt. „Es gibt einiges zu erörtern“, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle gestern zu Beginn der Verhandlung in Karlsruhe. Gegen die Hürde haben mehrere kleinere Parteien und Bürger geklagt. Die Hürde ist seit Oktober in Kraft und soll bei der nächsten Wahl zum Europaparlament im Mai 2014 gelten. Unter den Klägern sind die Freien Wähler (FW), die ÖDP und die Piratenpartei. Sie sehen in der Klausel eine Benachteiligung kleinerer Parteien und deren Wähler.