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Europäischer Gerichtshof verwirft „One of us“-Klage

EU-Kommission ist nicht verpflichtet, sich ein erfolgreiches Volksbegehren von EU-Bürgern zu eigen zu machen.
Der Europäischer Gerichtshof hat eine Klage der Bürgerinitiative  „One of us verworfen.
Foto: Julien Warnand (dpa) | Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute eine Klage der bisher erfolgreichsten Europäische Bürgerinitiative „One of us“ (dt.: „Einer von uns“) verworfen.

Die EU-Kommission ist nicht verpflichtet, sich eine erfolgreiche Europäische Bürgerinitiative zu eigen zu machen und einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, der deren Anliegen Rechnung trägt. Das entschied heute der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (AZ: C-417/18 P).

In dem vom EuGH entschiedenen Fall geht es um die bisher erfolgreichste Europäische Bürgerinitiative „One of us“ (dt.: „Einer von uns“). Die hatte einen Stopp der Finanzierung embryonenverbrauchender Forschung sowie der Förderung von Abtreibungen in Entwicklungsländern mit Steuergeldern der Bürger der Mitgliedsstaaten der Europäischen verlangt und dafür knapp zwei Millionen Unterschriften gesammelt. Davon wurden in Brüssel mehr als 1,7 Millionen anerkannt.

EU-Kommission wollte nicht im Sinne der Petition tätig werden 

Seit 2012 haben EU-Bürger die Möglichkeit, Bürgerinitiativen zu Themen zu starten, zu denen sie sich einen Gesetzesvorschlag der EU-Kommission wünschen. Erfüllt eine Europäische Bürgerinitiative sämtliche Auflagen, dann muss eine öffentliche Anhörung des EU-Parlaments stattfinden und sich die EU-Kommission mit dem Gesetzesvorschlag befassen.

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Im Falle der Europäischen Bürgerinitiative „One of us“ fand die Öffentliche Anhörung im EU-Parlament im April 2014 statt. Einen Monat später erklärte die scheidende EU-Kommission um Kommissionspräsident José Manuel Barroso, nicht im Sinne der Petenten tätig werden zu wollen. In der 22-seitigen „Mitteilung der Kommission“ vom 28. Mai hieß es damals unter anderem: „Die EU-Kommission wird für die EU-finanzierte Forschung weiterhin strenge ethische Grundsätze und Beschränkungen anwenden.“

"One of us“ verlangte Überprüfung des Urteils 

Gegen den Beschluss der Kommission erhob der Bürgerausschuss von „One of us“ Klage vor dem Europäischen Gericht (EuG). Darin vertrat „One of us“ den Standpunkt, die EU-Kommission sei verpflichtet, eine erfolgreiche Europäische Bürgerinitiative aufzugreifen, andernfalls wäre das mit dem EU-Vertrag von Lissabon etablierte Teilhabeinstrument der Bürger „praktisch wirkungslos“. Nachdem das EuG dies verwarf, legte „One of us“ Rechtsmittel gegen das Urteil vor dem EuGH ein und verlangte dessen Überprüfung.

Der EuGH entschied nun, das EuG habe mit der Bestätigung des Beschlusses der EU-Kommission, keinen Gesetzesvorschlag vorzulegen, keinen Rechtsfehler begangen. Der besondere Mehrwert des Instruments der Europäischen Bürgerinitiative liege „nicht in der Gewissheit seines Ergebnisses, sondern in den dadurch für die Unionsbürger geschaffenen Wegen und Möglichkeiten, eine politische Debatte in den Organen anzustoßen“.

 

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Stefan Rehder Europäische Kommission Europäisches Parlament José Manuel Durão Barroso

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