Wieviel erkennbare religiöse Symbolik verkraftet die säkulare Gesellschaft? Wieviel Glaube darf im öffentlichen Raum sichtbar werden? Was im christlichen Abendland über Jahrhunderte – im Grundsatz seit Kaiser Konstantins Toleranzedikt von Mailand vor 1 700 Jahren – eine Selbstverständlichkeit war, beschäftigt zunehmend die Gerichte. Nach seinem Kreuz-Urteil von 2011 und seinem Kopftuch-Urteil von 2008 hat nun der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg – eine Einrichtung des Europarates, nicht der Europäischen Union, wie mitunter fälschlich behauptet wird – in mehreren britischen Fällen geurteilt und dabei die Religionsfreiheit gegen andere Rechte und Pflichten abgewogen.
Europäer haben ein Recht, religiöse Symbole zu tragen
In drei von vier Fällen gegen Großbritannien wagte der „Europäische Gerichtshof für Menschenrechte“ folgenschwere Abwägungen. Von Stephan Baier