Luxemburg (DT/dpa) Ungarn und die Slowakei müssen sich nach Einschätzung eines wichtigen Gutachters am Europäischen Gerichtshof an der Umverteilung von Flüchtlingen innerhalb der EU beteiligen. Generalanwalt Yves Bot empfahl am Mittwoch, die Klagen der beiden Länder abzulehnen. Meistens folgen die Luxemburger Richter der Empfehlung ihres Gutachters. Das mit Spannung erwartete Urteil dazu könnte ab September fallen (Rechtssachen C-643/15 und C-647/15). Die Regierungen in Budapest und Bratislava klagen gegen den Beschluss vom September 2015 zur Umverteilung von bis zu 120 000 Flüchtlingen. Sie waren damals ebenso wie Tschechien und Rumänien im Kreis der EU-Staaten überstimmt worden. Gutachter Bot weist in seiner Stellungnahme nun die ...
EuGH: Auch in Krisen keine Ausnahmen von EU-Asylregeln
Ungarn und Slowakei müssen voraussichtlich Flüchtlinge aufnehmen – Selbst ein formloser Antrag gilt und setzt Fristen in Gang