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Ethikrat warnt vor Eingriffen in das menschliche Erbgut

Expertengremium fordert globale Regularien bei Keimbahninterventionen und die Bundesregierung zum Handeln auf. Von Stefan Rehder
Foto: IN | Ethikrat: Die Forschung auf dem Gebiet des sogenannten Genome-Editings schreitet viel schneller voran „als erwartet“.

Berlin (DT) So besorgt hat man den Deutschen Ethikrat noch nie gesehen. Schon in der Überschrift der gestern veröffentlichten Ad-hoc-Empfehlung schlägt das Experten-Gremium, das Bundesregierung und Parlament in bioethischen Fragen berät, Alarm. Das 6-seitige – einstimmig verabschiedete – Papier trägt den Titel „Keimbahneingriffe am menschlichen Embryo: Deutscher Ethikrat fordert globalen politischen Diskurs und internationale Regulierung“ und zeigt schon auf den allerersten Metern an, wie eilig es der Rat inzwischen hat.

Anlass für die Ad-hoc-Empfehlung des Ethikrates sind die Experimente mehrerer Forscherteams aus China und den USA, die mittels der neuartigen CRISPR/Cas9-Technologie das Erbgut menschlicher Embryonen verändert hatten. Nach Ansicht des Ethikrats schreitet die Forschung auf dem Gebiet des sogenannten Genome-Editings inzwischen „erheblich schneller“ voran „als erwartet“ und drohe „zumindest in einigen Staaten“ Fakten zu schaffen. Und weil damit „nicht nur nationale, sondern auch Interessen der gesamten Menschheit berührt“ würden, seien nun sowohl eine „weitgespannte Diskussion“ als auch eine „internationale Regulierung“ notwendig.

Dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung empfiehlt der Rat denn auch „eindringlich, in der nun beginnenden neuen Legislaturperiode alsbald die Initiative zu ergreifen“ und „das Thema möglicher Keimbahninterventionen beim Menschen auch und vor allem auf der Ebene der Vereinten Nationen zu platzieren“.

Nach Ansicht des Ethikrats werfen „die technischen Möglichkeiten“ des sogenanten Genome-Editings „komplexe und grundlegende ethische Fragen“ auf. Dies gelte vor allem dort, „wo sie eingesetzt werden, um Veränderungen der menschlichen Keimbahn vorzunehmen“. Ziel solcher Keimbahninterventionen sei es, menschliche Embryonen zu therapeutischen Zwecken genetisch zu verändern und auf diese Weise die Ursachen für Erkrankungen in allen Zellen des Körpers zu beseitigen. Da diese Veränderungen auch an potenzielle Nachkommen weitergegeben würden, sei die Tragweite derartiger genetischer Manipulationen beim Menschen erheblich. Wörtlich heißt es: „Sie kann im Moment nur erahnt werden und entzieht sich der Vorhersagekraft wissenschaftlicher Untersuchungen.“ Mehr noch: „Erstmals in der Wissenschaftsgeschichte sollen medizinische Maßnahmen entwickelt und gegebenenfalls eingesetzt werden, die nicht allein einen einwilligungsfähigen erwachsenen Patienten oder – und schon dies ist ethisch umstritten – ein noch nicht einwilligungsfähiges geborenes oder ungeborenes Kind betreffen, sondern Generationen noch nicht gezeugter Nachkommen unbestimmter Zahl.“

Im Gegensatz zum reproduktiven Klonen sei beim Genome-Editing „durch die rasanten Entwicklungen der letzten zwei Jahre eine anwendungsnahe Situation entstanden, die hinsichtlich ihrer potenziellen Konsequenzen deutlich dringlicher erscheint.“ Angesichts „realer Umsetzungsmöglichkeiten“ müsse mittlerweile „darüber diskutiert und befunden werden, ob systematische, generationenübergreifende Veränderungen des menschlichen Genoms verboten oder zugelassen und, sofern sie grundsätzlich zugelassen würden, in welchem Maße sie mit Auflagen und Einschränkungen begrenzt werden müssen“, so der Ethikrat.

„Wissenschaftliche Forschung, deren Ergebnisse derart grundlegende Auswirkungen auf das menschliche Selbstverständnishaben könnten“ müssten „gesellschaftlich eingebettet sein“. Sie seien daher weder einer „interne Angelegenheit der wissenschaftlichen Gemeinschaft“ noch die „eines einzelnen Landes“. Und das nicht nur, „weil Forschung international vernetzt ist, sondern auch, weil die Konsequenzen solcher Forschungsaktivitäten alle Menschen betreffen“. Deshalb müsse sich die „Wissenschaftsgemeinschaft ihrerseits um ergebnisoffene Gespräche mit allen relevanten Gruppen der gesellschaftlichen Öffentlichkeit“ bemühen. „Parallel dazu“ könnten und müssten „die politischen Institutionen Wege finden und Verfahren einleiten, um die zahlreichen noch offenen Fragen und möglichen Konsequenzen systematischer Genom-Manipulationen durch Genome-Editing intensiv, differenziert und vor allem weltweit zu erörtern und gebotene regulatorische Standards möglichst schnell und umfassend zu etablieren“.

Nach Ansicht des Ethikrats sind hier „unterschiedliche Formate denkbar“: Sie reichen „von einer großen internationalen Konferenz, die deutlich machen könnte, dass Genome-Editing zum Zwecke der therapeutisch motivierten Keimbahnveränderung eine Frage von grundsätzlich weltgesellschaftlicher und nicht nur wissenschaftlicher Bedeutung ist, über die Festlegung von global verbindlichen Sicherheitsstandards bis hin zu möglichen Resolutionen oder völkerrechtlichen Konventionen“. Dass ein solcher Prozess „mühsam und schwerfällig zu werden“ verspreche, dürfe „angesichts der Wichtigkeit des Themas kein Vorwand sein, solche Initiativen gar nicht erst zu ergreifen“.

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